Das kosten Verkehrsverstöße

Das sollten Sie wissen:
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben, also wenn keine Besonderheiten vorliegen. Blieb der Verkehrsverstoß allerdings nicht ohne Folgen oder liegen bereits einschlägige Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben eine Abweichung zugunsten des Betroffenen. Weniger schwerwiegende Verfehlungen geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld von EUR 5,-- bis EUR 35,-- belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot (sog. Knöllchen) gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung und stellt die Behörde das Verfahren auch aus sonstigen Gründen nicht ein, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei gewichtigeren Verkehrsverstößen beträgt der Regelsatz EUR 40,-- bis EUR 750,--. Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann ausnahmsweise von dessen Verhängung . gegen Erhöhung der Geldbuße . abgesehen werden.

Im Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst Gelegenheit zur Anhörung. Die Angaben zur Sache sind dabei freiwillig. Werden hierzu Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird; andernfalls ergeht ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid.

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung erreicht. Der Betroffene ist hier grundsätzlich zum Erscheinen im Termin verpflichtet und kann davon nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entbunden werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Verfahren zur Einstellung gelangt oder der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.

Mitglieder des ADAC erhalten eine im Club-Beitrag enthaltene Rechtsberatung durch einen ADAC-Vertragsanwalt. Name und Anschrift des in Ihrer Nähe tätigen ADAC-Vertragsanwaltes erfahren Sie bei Ihrer ADAC-Geschäftsstelle, unter der Telefonnummer 0 180 5 10 11 12 (0,12 EUR/Min.) oder im Internet unter Autorecht Inland / Rechtsberatung.

Sofern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht und diese eintrittspflichtig ist, werden sowohl die Gebühren des Bußgeldbescheides als auch Anwalts- und Gerichtskosten sowie Auslagen für Zeugen und Sachverständige übernommen. Der ADAC bietet exklusiv für seine Mitglieder für diese Fälle die ADAC-Verkehrsrechtsschutzversicherung an.




Halten

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

Halteverbot mißachtet

10

   

in zweiter Reihe gehalten

15

   

unzulässig auf Autobahn gehalten

30

Parken

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

nicht platzsparend geparkt

10

   

Parkverbot mißachtet

15

   

- länger als eine Stunde

25

   

in "zweiter Reihe" geparkt

20

   

Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen geparkt

20

   

in Feuerwehrzufahrt geparkt

35

   

unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt

35

   

unzulässig auf Autobahn geparkt

40

   

Höchstparkdauer überschritten:

     

- bis 30 Minuten

5

   

- bis 1 Stunde

10

   

- bis 2 Stunden

15

   

- bis 3 Stunden

20

   

- länger als 3 Stunden

25

2

 

Personensicherung

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen

15

   

Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert

40

1

 

Sicherheitsgurt nicht angelegt

30

   

Kind nicht ordnungsgemäß gesichert

30

   

Kind ohne Sicherung befördert

40

1

 

Abgasuntersuchung

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

Frist um mehr als 2-8 Monate überschritten

15

   

Frist um mehr als 8 Monate überschritten

40

1

 

Hauptuntersuchung

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

Frist um mehr als 2-4 Monate überschritten

15

   

Frist um mehr als 4-8 Monate überschritten

25

   

Frist um mehr als 8 Monate überschritten

40

2

 

Überholen

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

innerorts rechts überholt

30

   

ohne ausreichend Seitenabstand

30

   

beim Überholtwerden Tempo erhöht

30

   

unter Mißachtung von Verkehrszeichen

40

1

 

außerorts rechts überholt

50

3

 

bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs oder
unklarer Verkehrslage

50

3

 

- unter Mißachtung von Verkehrszeichen oder Fahrstreifenbegrenzung

75

4

 

- mit Gefährdung

125

4

1

Tempoüberschreitung mit PKW / Kraftrad

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

bis 10 km/h innerorts

15

   

bis 10 km/h außerorts

10

   

11 - 15 km/h innerorts

25

   

11 - 15 km/h außerorts

20

   

16 - 20 km/h innerorts

35

   

16 - 20 km/h außerorts

30

   

21 - 25 km/h innerorts

50

1

 

21 - 25 km/h außerorts

40

1

 

26 - 30 km/h innerorts

60

3

(1*)

26 - 30 km/h außerorts

50

3

(1*)

31 - 40 km/h innerorts

100

3

1

31 - 40 km/h außerorts

75

3

(1*)

41 - 50 km/h innerorts

125

4

1

41 - 50 km/h außerorts

100

3

1

51 - 60 km/h innerorts

175

4

2

51 - 60 km/h außerorts

150

4

1

61 - 70 km/h innerorts

300

4

3

61 - 70 km/h außerorts

275

4

2

über 70 km/h innerorts

425

4

3

über 70 km/h außerorts

375

4

3

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

     

Dichtes Auffahren

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

bei bis zu 80 km/h

25

   

bei mehr als 80 km/h betrug Abstand weniger als:

     

- halber Tachowert

35

   

- 5/10 des halben Tachowerts

40

1

 

- 4/10 des halben Tachowerts

50

2

 

- 3/10 des halben Tachowerts

75

3

 

- 2/10 des halben Tachowerts

100

4

(1**)

- 1/10 des halben Tachowerts

125

4

(1**)

** bei mehr als 100 km/h

 

bei mehr als 130 km/h betrug Abstand weniger als:

     

- 5/10 des halben Tachowerts

50

2

 

- 4/10 des halben Tachowerts

75

3

 

- 3/10 des halben Tachowerts

100

4

 

- 2/10 des halben Tachowerts

125

4

1

- 1/10 des halben Tachowerts

150

4

1

Stopp-Zeichen

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

nicht befolgt

10

   

- mit Gefährdung

50

3

 

Vorfahrtsverstoß

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

- mit Behinderung

25

   

- mit Gefährdung

50

3

 

Rote Ampel

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

bei Rot über die Ampel gefahren

50

3

 

- mit Gefährdung

125

4

1

Rotphase länger als 1 Sekunde

125

4

1

- mit Gefährdung

200

4

1

Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

Querverkehr behindert

35

   

Querverkehr gefährdet

60

3

 

vor Abbiegen nicht angehalten

50

3


Autobahn / Kraftfahrstrasse

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

ausserhalb der Anschlussstellen ausgefahren

25

   

ausserhalb der Anschlussstellen eingefahren

25

   

- mit Gefährdung anderer

50

3

 

beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet

50

3

 

gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung

40

1

 

Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt

50

2

 

gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren:

     

- in Ein- und Ausfahrt

50

4

 

- auf Nebenfahrbahnen oder Seitenstreifen

100

4

 

- auf der durchgehenden Fahrbahn

150

4

1

Alkohol / Drogen1)

Geldbuße
(in EUR)

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

Kfz geführt mit:

     

- 0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol

250

4

1

- 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol
nachgewiesenem Drogenkonsum

250

4

1

- 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol
nachgewiesenem Drogenkonsum

250

4

1

1) Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis)

Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis)